Pflichtteilsgeschützt sind die Nachkommen sowie die Ehegattin, der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin und der eingetragene Partner. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil für alle diese Erben die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
Was über die Pflichtteile hinausgeht, ist die frei verfügbare Quote. Sie kann mit Testament oder Erbvertrag frei zugewiesen werden, etwa an die Lebenspartnerin, an Kinder aus einer früheren Beziehung oder an eine gemeinnützige Organisation. Wird ein Pflichtteil verletzt, kann die betroffene Person die Herabsetzung verlangen. Läuft ein Scheidungsverfahren, kann der Pflichtteil des Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
