Ein Testament kann jederzeit allein geändert werden. Der Erbvertrag dagegen ist eine verbindliche Vereinbarung: Die Vertragsparteien erklären ihren Willen gleichzeitig vor einer Urkundsperson und zwei Zeugen. Aufheben lässt er sich durch eine schriftliche Vereinbarung aller Beteiligten.
Mit einem Erbvertrag lassen sich Erben einsetzen, Vermächtnisse festlegen oder Erbverzichte vereinbaren, etwa wenn ein Kind auf seinen Pflichtteil verzichtet, weil es zu Lebzeiten bereits ein Unternehmen erhalten hat. Seit 2023 können Schenkungen, die mit den Verpflichtungen aus dem Erbvertrag nicht vereinbar sind, angefochten werden, übliche Gelegenheitsgeschenke ausgenommen.
