Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einem Vorsorgeauftrag legt eine handlungsfähige Person vorher fest, wer dann für sie entscheidet: in der Personensorge, in der Vermögenssorge und im Rechtsverkehr.

Der Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet werden. Er kann beim Zivilstandsamt registriert werden. Tritt die Urteilsunfähigkeit ein, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, ob er gültig ist und die beauftragte Person geeignet ist. Fehlt ein Vorsorgeauftrag, muss unter Umständen die Behörde eine Beistandschaft anordnen.