Die Statuten regeln die Gesellschaft. Der Aktionärbindungsvertrag regelt, wie die Aktionärinnen und Aktionäre untereinander abstimmen, wer Sitze im Verwaltungsrat erhält, wer bei einem Verkauf zuerst kaufen darf und wer mitverkaufen muss oder darf, oft als Drag-along und Tag-along bezeichnet.

Der Vertrag wirkt nur zwischen den Parteien. Hält sich jemand nicht daran, ist eine Stimmabgabe gegenüber der Gesellschaft trotzdem gültig. Durchgesetzt wird er deshalb meist mit Konventionalstrafen oder einer Hinterlegung der Aktien. Unbefristete Bindungen sind heikel, eine klare Laufzeit oder Kündigungsregel schafft Sicherheit.