Hinter vielen Gesellschaften stehen weitere Gesellschaften. Die wirtschaftlich berechtigte Person ist der Mensch am Ende dieser Kette: wer allein oder gemeinsam mit Dritten mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Lässt sich niemand so feststellen, gilt in der Regel die oberste Person der Geschäftsleitung als wirtschaftlich berechtigt.

Seit dem 1. Oktober 2026 müssen AG, GmbH, Genossenschaften und weitere Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich berechtigten Personen im Transparenzregister des Bundes eintragen und Änderungen melden. Bestehende Gesellschaften haben je nach Rechtsform und Revision drei bis sechs Monate Zeit, kommt es vorher zu einer Änderung im Handelsregister, ist die Meldung innert eines Monats fällig.