Wer einen Sportvertrag beurteilt, liest zwei Regelwerke gleichzeitig. Das erste ist das staatliche Recht: Profisportlerinnen und Profisportler im Anstellungsverhältnis stehen unter dem Arbeitsvertragsrecht des OR (Art. 319 ff.), mit zwingenden Schutzbestimmungen, die sich auch durch Verbandsregeln nicht wegbedingen lassen. Das zweite ist das private Regelwerk der Verbände, von den nationalen Ligen bis zu FIFA, UEFA oder World Athletics, das Lizenzen, Spielberechtigungen, Transferfenster und Sanktionen ordnet.

Dieses Nebeneinander macht den Reiz und das Risiko des Sportrechts aus. Ein Vertrag kann obligationenrechtlich einwandfrei sein und trotzdem an einem Registrierungsfenster scheitern. Eine Kündigung kann arbeitsrechtlich zulässig und verbandsrechtlich mit einer Spielsperre verbunden sein. Wer nur eine der beiden Ebenen prüft, prüft die Hälfte.

Drei Konfliktherde begegnen uns besonders häufig. Erstens die Befristung: Sportarbeitsverträge sind typischerweise befristet und enden ohne Kündigung; vorzeitige Ausstiege sind nur nach den engen Regeln über den wichtigen Grund oder gegen Entschädigung möglich. Zweitens einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Clubs: Verbandsinstanzen und Schiedsgerichte anerkennen sie nur unter engen Voraussetzungen, etwa angemessener Gegenleistung und rechtzeitiger Ausübung. Drittens das Timing: Der schönste Vertrag nützt nichts, wenn die Registrierung ausserhalb des Transferfensters erfolgen soll.

Eine Schweizer Besonderheit ist die Nähe zur internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit. Viele Streitigkeiten führen nicht vor staatliche Gerichte, sondern über Verbandsinstanzen an das Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne. Das hat Folgen für Fristen, Kosten, Sprache und Strategie, und es will bereits bei der Vertragsredaktion bedacht sein, etwa bei Rechtswahl- und Schiedsklauseln.

Für Agentinnen und Agenten schliesslich haben die FIFA-Regeln über Fussballagenten die Rahmenbedingungen neu geordnet: Lizenzpflicht, Vergütungsgrundsätze, Regeln zur Mehrfachvertretung. Vermittlungsverträge, die diese Vorgaben ignorieren, riskieren ihre Durchsetzbarkeit im Verbandssystem.

Das Fazit für die Praxis: Sportverträge verdienen dieselbe Sorgfalt wie jede Unternehmenstransaktion, plus das Wissen um die Verbandsebene. Unsere Checkliste zu den Prüfpunkten vor der Unterzeichnung gibt eine erste Struktur; bei Transfers, Optionen und Streitigkeiten begleiten wir Athletinnen, Clubs und Agenturen persönlich.