Folgende Teildisziplinen und Tätigkeitsbereiche werden vom Wettbewerbsrecht erfasst:
Immer, wenn Unternehmen und andere Subjekte mit wirtschaftlicher Betätigung miteinander konkurrieren, kommt es zum ökonomischen Wettbewerb um Marktanteile, Kunden, Absatzmärkte und andere relevante Bestandteile des Wirtschaftslebens.
Um diese Situation zu regulieren und in transparente Bahnen zu lenken, hat der Gesetzgeber das Wettbewerbsrecht geschaffen: Es soll vor allem den fairen Konkurrenzkampf gewährleisten und alle Beteiligten vor unlauteren Methoden und verfälschten Voraussetzungen bei der unternehmerischen Betätigung schützen.
Das Wettbewerbsrecht scheint damit in die unternehmerische Freiheit einzugreifen – diese Annahme ist allerdings falsch: Die Möglichkeit, von staatlicher Seite aus bestimmte Vorgänge zu sanktionieren oder zu verbieten, dient primär dem Schutz der Beteiligten und dem Schutz der volkswirtschaftlichen Abläufe insgesamt.
Während sich das Kartellrecht vor allem mit der Bildung von Monopolen beschäftigt, ist das Lauterkeitsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Es soll den fairen Wettbewerb der Wirtschaft gewährleisten.
Als Unternehmer ist Ihre Tätigkeit stets an den Grenzen des Wettbewerbsrechts zu messen. Hier benötigen Sie eine fachkundige und zuverlässige juristische Begleitung, denn: Das Risiko von Abmahnungen und möglichen Ansprüchen aus Schadensersatzforderungen sind besonders im Geschäftsbereich oft von hohem wirtschaftlichem Risiko begleitet.
Die Kanzlei Müller & Paparis kümmert sich nicht nur um Ihre Belange, wenn Sie selbst Adressat von superprovisorischen Verfügungen und Unterlassungsklagen sind. Wir stehen auch an Ihrer Seite, wenn es darum geht, selbst gegen rechtswidrige Praktiken von Mitbewerbern aktiv zu werden.
Ob gerichtliche oder aussergerichtliche Auseinandersetzungen – unsere Kanzleipartner erarbeiten für jeden Mandanten individuelle Lösungen und Strategien, sodass Sie juristisch und auch geschäftlich stets auf der sicheren Seite stehen. Auch bei der Ausarbeitung von Formularen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstützen wir Sie mit der gewohnten Qualität unserer Arbeit.
Möglicherweise brauchen Sie auch Hilfe bei der Lancierung von neuen Werbeanzeigen oder der Gestaltung von Internetseiten oder Webshops: Auch hier ist eine Beratung durch Müller & Paparis ein lohnendes Vorgehen, denn wir können Ihnen zeigen, worauf es rechtlich ankommt. Vertrauen Sie uns – mit unseren Anwälten stehen Sie auch als Unternehmer nicht allein da.
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