Im Strassenverkehrsrecht betrifft es vor allem die Bereiche:
Wer aktiv am Strassenverkehr teilnimmt, kann schnell in eine kritische Situation kommen: Die Zahlen der Gerichtsprozesse rund um die eigene Mobilität auf den Strassen ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen – nicht zuletzt, weil immer mehr Autofahrer auch bei kleineren Problemen anwaltlichen Beistand suchen.
Kritisch ist im Strassenverkehrsrecht vor allem der Übergang zwischen Straf- und Zivilrecht. Wer sich (vorsätzlich) verkehrswidrig verhält, muss sowohl mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, aber auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen von eventuell Geschädigten.
Daneben kommen mögliche strafrechtliche Fragestellungen und Administrativmassnahmen bei Anzeigen und Prozessen in Betracht.
Nicht nur für Privatleute, auch für Fuhrunternehmer und Firmen sind Fragen rund um das Strassenverkehrsrecht oft von akuter Brisanz: Nicht wenige Personen sind auch aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf den Führerschein angewiesen – bei einem administrativ oder gerichtlich angeordneten Fahrverbot ist sowohl die Ausübung der Arbeit als auch die eigene Existenz in unmittelbarer Gefahr.
Wenden Sie sich daher sofort an unsere Rechtsanwälte, wenn Sie mit Problemen aus den oben genannten Bereichen konfrontiert werden. Oft lassen sich bereits im Vorfeld Unklarheiten ausräumen und Lösungswege erarbeiten. Die Kanzlei Müller & Paparis kann auch hier mit Erfahrung und Kompetenz aufwarten – nicht umsonst zählt das Strassenverkehrsrecht zu unseren Fachgebieten.
Auch als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall sollten Sie juristischen Rat einholen – möglicherweise entstehen hier Schadensersatzforderungen zu Ihren Gunsten. Um diese auch erfolgsorientiert durchsetzen zu können, können Sie sich auf unsere Expertise verlassen. Wir sind sowohl im Umgang mit den Behörden als auch im Umgang mit Versicherungen versiert und erfahren genug, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ob unverschuldet oder verschuldet – für uns stehen Sie als Mandant im Fokus unserer Tätigkeit. Auch bei Verschulden streben wir stets eine zufriedenstellende Lösung für Sie an. Sollten Sie daher einen Anhörungsbogen erhalten, empfehlen wir Ihnen eine rasche Kontaktaufnahme mit unserem Büro – nur so können Sie die eingeräumten Fristen zu Ihren Gunsten nutzen!
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