Im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts können wir für Sie in den folgenden Konstellationen tätig werden:
Ob Privatperson oder Unternehmer – wer Forderungen durchsetzen möchte, kann dies nicht auf eigene Faust tun. Er muss sich vielmehr nach den Regelungen richten, die der Gesetzgeber für diesen Fall in den einschlägigen Vorschriften normiert hat. Bei Geldforderungen oder geldwerten Sicherheiten ist das das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs – es legt sehr genau fest, welchen Weg Sie als Gläubiger einer Forderung gehen müssen, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Häufig sind aussergerichtliche und einvernehmliche Einigungen gerade in den Fällen von Insolvenz und Konkurs nicht möglich – hier hat es sich die Kanzlei Müller & Paparis zur Aufgabe gemacht, privaten Mandanten und auch Unternehmen unterstützend zur Seite zu stehen, denn gerade die Vertretung vor Gericht muss juristisch auf sicheren Füssen stehen. Zu gross ist ansonsten das Risiko, dass Forderungen nicht vollumfänglich durchgesetzt werden können.
Das Schweizer Recht sieht für Gläubiger grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten vor, um Forderungen gegen säumige Schuldner einzufordern:
Die Forderung wird gerichtlich durchgesetzt und vollstreckt. Diese Option sorgt für allem für schnelle Rechtssicherheit und stellt den Gläubiger unter den Schutz der gesetzlichen Regelung bezüglich der Durchsetzung – so insbesondere bei Pfändung und Lohnpfändung.
Die Forderung wird über die Betreibungsämter durchgesetzt und vollstreckt. Hierbei nimmt der Gläubiger der Forderung den zuständigen Betreibungskreis seines Kantons in Anspruch. Dem Schuldner der Forderung wird sodann ein Zahlungsbefehl zugestellt, gegen den ihm aber immer das Rechtsmittel des Widerspruchs beziehungsweise des Rechtsvorschlags gemäss des SchKG zusteht.
Bei beiden Vorgehensweisen unterstützen unsere Fachanwälte der Kanzlei Müller & Paparis Sie uneingeschränkt – je nach Ausgangs- und Interessenlage klären wir in einem umfassenden Beratungsgespräch, welche Möglichkeit für Sie aus wirtschaftlicher und juristischer Sicht zu bevorzugen ist.
Diese Unterstützung gewähren wir Ihnen auch in internationalen Inkasso Fällen. Als Mitglied des EuroCollectNet verfügen wir neben dem internationalen Know-how auch hier über das notwendige Netzwerk zur Eintreibung Ihrer Forderung weltweit.
Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es Ihnen, sich hier vertrauensvoll in unsere Hände zu begeben – ohne das Risiko, wichtige Forderungen zu verlieren. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie in Fällen von Konkurs oder Insolvenz unsicher ist, ob Sie zu Ihrem Recht – und damit auch zu Ihrem Geld – kommen. Vermeiden Sie den Verlust von wertvoller Zeit, denn als Gläubiger ist das Recht auch hier auf Ihrer Seite. Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Begleitung einer Immobilientransaktion über Gesellschaftsstrukturen und Steuer Ruling
M&A Transaktion im zweistelligen Millionenbereich am vorbereiten
Für KMU Prozesse im Bereich HR implementiert (Whistleblowing/Guidelines bei Kündigungen/Vertragswesen ausgestaltet/Controlling Mechanismen eingeführt)
Fall vor CAS erfolgreich abgeschlossen. Verein zur Zahlung an Spieler-Agenten verpflichtet
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IP und Lizenzmodel. Lizenzbox, Abklärungen und Implementierung der Lösung für Kunden in Zusammenarbeit mit Partner Anwaltskanzlei in Luxembourg.
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