Im Bereich des Personen- und Persönlichkeitsrechts gehören Fallkonstellationen wie:
Das allgemeine Personen- und Persönlichkeitsrecht hat primär die Funktion, die freie und autonome Entfaltung der einzelnen Rechtssubjekte zu schützen. Einschnitte haben hier schwerwiegende Folgen, die sich sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld bemerkbar machen können.
Besonders relevant sind häufig Verletzungen, die sich im Zusammenhang mit der öffentlichen Betätigung ergeben. Hierzu gehören Verletzung des Urheberrechts, Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Darstellung der eigenen Person (zum Beispiel im Rahmen von Gruppenaufnahmen oder Gruppenbildern), Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Verletzung des Rechts am gesprochenen / geschriebenen Wort, Verletzung der persönlichen Ehre.
Ebenso gehören – bedingt durch den technischen Fortschritt – bestimmte Fallgruppen des sogenannten Cybermobbings zum Rechtsbereich des Personen- und Persönlichkeitsrechts. Ob Shitstorm oder Hatepostings – jeder, der die sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder Twitter nutzt, kennt die Problematik einer gruppendynamischen Agitation mit öffentlicher Verbreitung. Gerade hier wird oft angenommen, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelt – dies ist jedoch ganz und gar nicht der Fall. Auch das Internet und das Auftreten im World Wide Web ist an Gesetze gebunden und der juristischen Kontrolle durch Gerichte und Behörden unterworfen. Sie sollten daher Verletzungen Ihres persönlichen Schutzbereiches auch online nicht hinnehmen.
Die Kanzlei Müller & Paparis hilft Ihnen in den genannten Bereichen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – unabhängig davon, ob es um Unterlassungserklärungen oder Forderungen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geht. Da gerade im genannten Rechtsbereich häufig zwischen reiner Meinungsäusserung und Tatsachenbehauptung unterschieden werden muss, ist eine genaue rechtliche Analyse unumgänglich.
Unsere kompetenten Partner helfen Ihnen mit Rat und Tat und sind auch bei aussergerichtlichen Auseinandersetzungen stets an Ihrer Seite. Oft lassen sich Probleme im Bereich des Personen- und Persönlichkeitsrechtes durch die Mitwirkung eines versierten Rechtsanwaltes ohne Gerichtstermine lösen – auch und gerade im Bereich der sogenannten neuen Medien, die im Allgemeinen als grosses Risiko für die Privatsphäre angesehen werden.
Wenn Sie sich in Ihrem Recht beeinträchtigt oder verletzt fühlen, sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen – wir helfen Ihnen gerne auch in kniffligen Situationen. Zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nutzen wir unser juristisches Know-how und unsere Erfahrung zur bestmöglichen Vertretung Ihrer Interessen.
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