Probleme und rechtliche Auseinandersetzungen rund um das Mietrecht und Pachtrecht (z.B. Restaurationsbetriebe) sind immer von fundamentaler Bedeutung – schliesslich spielen hier sowohl wirtschaftliche als auch ganz persönliche Bedürfnisse eine Rolle. Wenn Sie als Mieter / Pächter das Gefühl haben, eine ungerechtfertigte oder ungesetzliche Kündigung Ihrer Mietwohnung / Restaurationsbetrieb erhalten zu haben, sollten Sie zeitnah juristischen Beistand suchen - denn es geht um den Erhalt Ihres Zuhauses / Ihrer Existenz!
Sind Sie Vermieter/Verpächter, gilt dasselbe. Ziehen Sie juristischen Rat bei, damit sie sichere Vertragsgrundlagen schaffen und korrekt vorgehen, damit Sie langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit Mieter vermeiden.
Unsere Tätigkeitsgebiete im Mietrecht sind vor allem:
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Mietrecht geeignet, zahlreiche knifflige Fragestellungen juristischer Art aufzuwerfen. Unabhängig von Ihrer Position als Vermieter oder Mieter gelten für beide Seiten ganz spezifische Regelungen, die der Gesetzgeber als unabdingbar festgelegt hat.
Die optimale und erfolgsorientierte Vertretung Ihrer Interessen ist dabei nicht nur auf die wirtschaftlichen Interessen als Vermieter beschränkt – auch als Mieter sind Sie unmittelbar betroffen, wenn Ihre Wohnung oder Ihr Mietvertrag gekündigt wird und diese Kündigung möglicherweise nicht gemäss den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt.
Die Kanzlei Müller & Paparis wird in allen Mietrechtsfällen für Klienten und Mandanten tätig. Ob gerichtliche oder aussergerichtliche Vertretungen – unsere Rechtsanwälte stehen stets auf Ihrer Seite und erarbeiten mit Ihnen zusammen Strategien und Lösungsansätze.
Von besonderer Relevanz ist gerade für Mieter und Pächter das Miet- bzw. Pachtverhältnis rund um den eigenen Wohn- und Geschäftsraum. Hier ist eine Kündigung durch den Vermieter an besonders strenge Bedingungen geknüpft – unter anderem muss hier zwingend die gesetzliche Kündigungsfrist und -form eingehalten werden. Daneben darf der Vermieter / Verpächter unter anderem nicht missbräuchlich kündigen. Auf der anderen Seite muss der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommen, ansonsten er aus dem Fehlverhalten die Konsequenzen tragen muss. Hierbei kommen primär Versäumnisse oder Fehlverhalten des Mieters / Pächters in Betracht. Wer den fälligen Mietzinszahlungen oder Pachtzinsen nicht nachkommt oder den gemieteten Wohn- oder Geschäftsraum nicht vertragsgemäss nutzt, riskiert – nach einer frist- und formgerechten Abmahnung – eine (allenfalls sogar „fristlose“) Kündigung.
Kommt es tatsächlich zu einer Kündigung durch den Vermieter / Verpächter, ergibt sich für den Mieter / Pächter quasi schon mit Zugang des Kündigungsschreibens dringender Beratungsbedarf – es sei denn, der Wohnraum oder das Mietobjekt ist ohnehin nicht mehr von Interesse.
Für den Vermieter / Verpächter gilt es z.B. bei Kündigungen und Mietzinserhöhungen strenge Frist- und Formvorschriften einzuhalten, welche eine vorgängige Rechtskonsultation häufig unabdingbar machen.
Suchen Sie in derartigen Fällen den Kontakt zu unserer Kanzlei, um einen Überblick über mögliche Handlungsoptionen zu erhalten. Mit gewohnter Kompetenz verhelfen wir Ihnen auch in Mietrechtsstreitigkeiten zu einer optimalen Lösung und bieten Ihnen zeitnahe Beratung und Begleitung. Beachten Sie bitte, dass zum Teil auch Fristen eingehalten werden wollen – zögern Sie daher nicht, uns anzusprechen.
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