Die Kanzlei MÜLLER PAPARIS AG berät Sie in allen Fragen des markenrechtlichen Schutzes, wie bei der
Marken dienen zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen und stellen daher ein wichtiges Marketinginstrument dar. Vorrangig kommt einer Marke eine Unterscheidungsfunktion zu. Markenartikel heben sich von den Waren und Dienstleistungen der Konkurrenz ab. Daneben weisen Markenartikel eine Garantie- und Wiedererkennungsfunktion auf. Wenn ein Konsument von der Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung überzeugt ist, wird er diese auch beim nächsten Mal wählen und auf das Angebot mit derselben Marke zurückgreifen. Diese Funktionen wären nutzlos ohne die Verteidigungsfunktion. Der Markeninhaber kann Dritten verbieten, das Markenzeichen für vergleichbare Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Dabei sind es nicht mehr nur die klassischen Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen, die den Wert von Marken erkannt haben. Auch Einzelpersonen wie Sportler, Künstler und andere Persönlichkeiten sowie Sportteams nutzen Marken für ihr Image.
Allerdings ist eine Marke grundsätzlich nur durch die Eintragung ins Markenregister geschützt. Für eine derartige Markenanmeldung sind viele wichtige und grundlegende Punkte zu berücksichtigen. Insbesondere sind Eintragungsfähigkeit, Eintragungsumfang und die mögliche Kollision mit älteren Marken in die Überlegungen zur Anmeldestrategie einzubeziehen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei diesen schwierigen Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite.
Der Markenschutz unterliegt dem Territorialitätsprinzip und erstreckt sich mithin lediglich auf das Land, für das die Eintragung erfolgte. Die sich aus national erteilten Marken ergebenden Rechte können daher nur innerhalb der Schweiz geltend gemacht werden. Ist ein weitreichender Schutzumfang gewollt, muss die Marke international zur Anmeldung gebracht werden. Unsere Anwälte verfügen hierbei über eine langjährige Erfahrung und werden mit Ihnen mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse die für Sie beste Lösung finden.
Sind Sie Inhaber einer registrierten Marke, können Sie sich gegen die Verwendung verwechselbarer Marken wehren. Sei es durch die Einreichung eines Widerspruchs gegen die Eintragung der Marke eines Mitbewerbers oder durch die Anstrengung eines zivilrechtlichen Verfahrens. Durch die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt lassen sich derartige Konflikte häufig schon aussergerichtlich beilegen.
Das Recht zur Nutzung der Marke können Sie einem Dritten gegen die Entrichtung einer Gebühr erlauben. Derartige Markenlizenzen können auf vielfältige Art und Weise ausgestaltet werden. So sind Bestimmungen hinsichtlich räumlicher, sachlicher, zeitlicher, personeller oder qualitativer Art möglich.
Wenn Sie im wirtschaftlichen Miteinander Wert auf die Unterscheidungskraft Ihrer Produkte oder Dienstleistungen legen, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Markenschutz befassen. Gerade Startups verkennen häufig die Bedeutung von Marken. In bewährter Qualität und gewohnter fachlicher Kompetenz steht Ihnen unser Team von erfahrenen und spezialisierten Anwälten bei der bestmöglichen Vermarktung und Verteidigung Ihrer Marke zur Seite.Begleitung einer Immobilientransaktion über Gesellschaftsstrukturen und Steuer Ruling
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