Unsere Tätigkeiten im Film-/ Musik und Medienrecht beinhalten insbesondere die Ausarbeitung und Betreuung im Zusammenhang mit:
Bei der Veröffentlichung der eigenen kreativen Einfälle steht immer die Einzigartigkeit des eigenen Werks im Vordergrund. Jeder Künstler ist sowohl stolz als auch sensibel, wenn es um das Erschaffen von Bildern, Musik oder sonstigen Darstellungsformen geht. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Recht daran verletzt oder gefährdet wird – ob durch Plagiate, offensichtliche Kopien oder auch ungerechtfertigte Veröffentlichung und Weitergabe.
Wer heute als Künstler tätig ist, hat im Gegensatz zu früher nicht mehr nur ein Atelier, eigene Bilder und Farbe oder das Instrument und Notenblatt vor sich – sondern ist aufgrund der technischen Fortschritte viel mehr in den globalen Austausch eingebunden. Das künstlerische Spektrum umfasst dabei sowohl Printmedien, Werbung und Kunst als auch die Bühne, Literatur und Film. Jeder einzelne Medienbereich bringt seine ganz eigenen Besonderheiten mit sich und allen gemein ist fast immer die Kollision mit dem Urheberrecht, wenn es um das Recht am eigenen Werk geht.
Das große Gebiet der digitalen Medien beinhaltet für Künstler und Kunstschaffende zusätzliche Risiken – aber auch Chancen und Möglichkeiten: Unsere Tätigkeit als Rechtsanwaltskanzlei muss daher auch den neuen Errungenschaften der Zeit nachkommen und auch zukünftige Entwicklungen begleiten und für unsere Klienten vorteilhaft nutzen.
Als Urheber sind Sie häufig durch Künstlerverträge mit einem oder mehreren Auftraggebern rechtlich verbunden. Diese Künstlerverträge zeichnen sich vor allem durch ihre Komplexität aus – denn sie umfassen in der Regel eine Vielzahl an Einzelaspekten. Die Kanzlei Müller & Paparis kann auch hier auf umfassende und fundierte Kenntnisse zurückgreifen, die es uns ermöglichen, Sie in Ihrer künstlerischen Betätigung bestmöglich zu beraten und zu vertreten.
Damit Sie Ihre Rechte umfassend durchsetzen können, gewährt Ihnen das Gesetz als „Erste Hilfe“-Maßnahme die Abmahnung inklusive einer Unterlassungserklärung. Um hier erfolgreich vorzugehen, brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite – dieser kann Ihnen auch bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten helfen. Nicht alle Konflikte juristischer Art benötigen zwangsläufig eine gerichtliche Entscheidung: Auch ohne Prozess und Gerichtsverhandlung lassen sich häufig einvernehmliche Lösungen erreichen.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung in allen Bereichen rund um das Film-, Musik- und Medienrecht! Unsere versierten Partner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen auch bei ungewöhnlichen und komplizierten Fallkonstellationen.
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Fall vor CAS erfolgreich abgeschlossen. Verein zur Zahlung an Spieler-Agenten verpflichtet
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Grundstückerwerb geprüft und strukturiert. Internationale Erbschaftsplanung.
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