Das Familienrecht behandelt nicht nur den Vorgang der Ehescheidung, sondern daneben auch zahlreiche Teildisziplinen. Diese sind zum Beispiel:
Vor dem Traualtar denkt niemand daran, dass der nun geschlossene Bund der Ehe vielleicht irgendwann einmal zu Ende geht. Realistisch gesehen ist das aber gar nicht so unwahrscheinlich, denn: Statistisch steigen die Scheidungsraten von Jahr zu Jahr. So weist alleine die Schweiz mit einer Scheidungsrate von 52 Prozent eine der höchsten Scheidungsraten europaweit auf. Wenn sich die gemeinsamen Wege trennen, werden automatisch auch immer rechtliche Fragestellungen relevant – für die Betroffenen ist es dann umso wichtiger, in dieser doch auch intimen Situation verlässliche Experten zur Seite zu haben, die sich um alle juristischen Probleme kompetent und mit der nötigen Erfahrung kümmern.
Die Kanzlei Müller & Paparis bietet auch auf dem Gebiet des Familienrechts die gewohnte persönliche und versierte Beratung und Vertretung – insbesondere bei der Regelung der Rechtsverhältnisse begleiten wir Sie mit unseren Scheidungsanwälten, um Ihnen umfassende und individuelle Lösungsansätze aufzuzeigen. Müller & Paparis verfügt auch hier über ein grosses Know-how und hat sich nicht zu Letzt durch Erwirken des Leitentscheids des Bundesgerichts betreffend Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge für eine Klientin einen Namen gemacht.
Das Familienrecht ist aufgrund seiner Komplexität für Aussenstehende und Laien oft nur schwer zu verstehen. Es behandelt nämlich nicht nur den Vorgang der Ehescheidung, sondern daneben auch zahlreiche Teildisziplinen.
Übrigens spielt es keine Rolle, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig erfolgt – unsere Experten von Müller & Paparis kümmern sich auch bei einvernehmlichen Ehescheidungen um die zufriedenstellende Abwicklung und Beratung bei allen aufkommenden Fragestellungen.
Wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, ist für Sie daneben auch die Regelung des Sorge- und Besuchsrechts für die gemeinsamen Kinder einschlägig. Gerade hier bedarf es der sensiblen Behandlung mit allen Beteiligten – ein Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mandanten und unseren Rechtsanwälten ist für uns auch dabei selbstverständlich.
Sollten auch Sie vor dem Schritt stehen und eine Ehescheidung in Erwägung ziehen, sollten Sie nicht zögern und uns von Anfang mit einbeziehen. Nur so können wir vom ersten Antrag bis hin zur kompletten Abwicklung oder der gerichtlichen Auseinandersetzung alle nötigen Massnahmen treffen, um Ihnen nicht nur wirtschaftliche Vorteile zu sichern, sondern daneben auch aussergerichtliche Lösungen anzustreben, die für alle Seiten zufriedenstellend sind.
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