Das Designrecht kennt eine ganze Reihe an unterschiedlichen Fragestellungen und Konfliktfeldern:
Die Eintragung Ihres Designs ist daher oft der erste Schritt, wenn es darum geht, einen umfassenden Designschutz zu erlangen. Nur dann steht Ihnen nämlich das Recht zu, dieses Design zu nutzen und es wirtschaftlich für Ihr Unternehmen einzusetzen. Dies beschränkt sich nicht nur auf Logos oder Signets als visuelle Zeichen – auch markante Erscheinungsformen eines Produkts, typische und charakteristische Farben, Schriftarten, Verpackungen und dazugehörige Werkstoffe können unter den Designschutz fallen.
Designrecht und Urheberrecht – ähnlich, aber nicht identisch
Auf den ersten Blick wirkt das Designrecht wie ein Spezialfall des Urheberrechts. In der rechtlichen Praxis sind beide Mechanismen tatsächlich häufig parallel und gleichberechtigt nebeneinander existent – das liegt vor allem daran, dass sowohl das Designrecht als auch das Urheberrecht ganz ähnliche Absichten verfolgen. Beide zielen darauf ab, geistige und kreative Werke zu schützen – einmal in äusserlicher Form und einmal in inhaltlicher Form.
Müller & Paparis hilft Ihnen beim Schutz Ihrer Designleistungen
Wenn Sie Ihr Design anmelden möchten, sollten Sie sich mit unserer Kanzlei einen erfahrenen und kompetenten Partner zur Seite nehmen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Eintragung und Publikation, sondern auch im Nachgang, wenn es darum geht, Ihr Design vollumfänglich zu schützen und gegen Nachahmer zu sichern. Wir unterstützen und beraten Sie daher gerne bei allen Fragestellungen rund um das Thema Design und kreative Schöpfungsergebnisse. Rufen Sie uns an und hinterlassen Sie uns Ihren Kontakt – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für einen ersten Termin zurück.
Begleitung einer Immobilientransaktion über Gesellschaftsstrukturen und Steuer Ruling
M&A Transaktion im zweistelligen Millionenbereich am vorbereiten
Für KMU Prozesse im Bereich HR implementiert (Whistleblowing/Guidelines bei Kündigungen/Vertragswesen ausgestaltet/Controlling Mechanismen eingeführt)
Fall vor CAS erfolgreich abgeschlossen. Verein zur Zahlung an Spieler-Agenten verpflichtet
AG (Aktiengesellschaft-) Gründung und Strukturierung der internationalen Tätigkeit über Gesellschaften in der Schweiz und Luxembourg.
IP und Lizenzmodel. Lizenzbox, Abklärungen und Implementierung der Lösung für Kunden in Zusammenarbeit mit Partner Anwaltskanzlei in Luxembourg.
Abklärungen im Zusammenhang mit Artifical Intellegency und FINMA betreffend Unterstellung Handelsplattformen unter GWG und Bewilligungspflicht für Vermittler abgeschlossen.
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Bauhandwerkerpfandrecht Eintrag erwirkt, Ansprüche gegenüber Generalunternehmer und direkt gegen Eigentümer geltend gemacht.
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Gerichtlich Scheidungskonvention abgeschlossen. Unterhalt / Kinderbetreuung im Rahmen einer Abänderungsklage neu geregelt.
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