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Bau und Immobillienrecht

Unsere Klienten beraten und vertreten wir gegenüber Behörden und Dienstleistern in allen Baufragen, namentlich bei Zonierungsänderungen (Einzonungen, Umzonungen, Auszonungen), beim Bauen ausserhalb der Bauzonen, im Baubewilligungsverfahren und im Rechtsschutz (Baueinsprache, Baurekurs, Rechtsmittelverfahren vor Baurekursgericht, Verwaltungsgericht und Bundesgericht).
Bei Bestandesobjekten übernehmen wir die mietrechtliche Vertretung (Geltendmachung des Eigenbedarfs, Ausweisung, bewohntes Umbauen, Mietzinserhöhung) und die Steuerberatung für Einkommens-, Vermögens- und Grundsteuern. Auch bei einem Kauf/Verkauf oder der Vermittlung einer Immobilie beraten und unterstützen wir Sie.